Stasiknast und Ostseeflucht

In lockerer Atmosphäre, aber nicht belangloser Plauderei, erzählen die beiden Musiker Dietrich Kessler und Eberhard Klunker über ihre unterschiedlichen Routen, in den Westen zu gelangen. Vor allem aber, was beide antrieb, sich den staatlichen Anordnungen und Zwängen zu entziehen und letztendlich der DDR trotz des Verlusts einer großen Fangemeinde und vieler Freunde den Rücken zu kehren.

Dietrich Kessler war Chef der bekannten Rockband Klosterbrüder, die sich 1975 in Gruppe Magdeburg umbenennen musste. Die Band stellte 1981, einzigartig in der DDR, einen gemeinsamen Ausreisantrag. Die Folgen waren Berufsverbot und letztendlich Inhaftierung durch das MfS. Nach 16-monatiger Haft (Stasi-U-Haft und Zuchthaus Cottbus) wurde Dietrich Kessler wie viele andere Schicksalsgenossen in den Westen „freigekauft“.

Eberhard Klunker begann seine Profi-Laufbahn als Gitarrist bei der Modern Soul Band. Bis zu seiner 16 Stunden dauernden spektakulären Flucht im Herbst 1975 mit einem kleinen tschechischen Schlauchboot mit seinem Musiker-Kollegen Olaf Wegener, arbeite er mit vielen bekannten Künstlern in der DDR zusammen: Klaus Lenz, Uschi Brüning, Veronika Fischer, Hansi Biebl Blues Band, um nur einige zu nennen.

Die Besucher erwartet ein in vielerlei Hinsicht unterhaltsamer Abend, den Beiden gelingt es, ihre unterschiedlichen Motivationen und Wege in die Freiheit nachvollziehbar und reflektiert darzulegen.

Durch gezielte Fragestellungen des Moderators Hartmut Rüffert, der selbst Teil der DDR-Opposition war, werden die Oberflächen nicht nur klischeehaft berührt, sondern tiefer in das Thema eingedrungen. Außerdem werden einige Passagen aus dem Buch Dietrich Kesslers „Stasiknast“ vorgetragen.

Zwischendurch greifen die beiden Musiker zu Gitarre, Querflöte und Saxophon und geben so einen kleinen Einblick in ihr musikalisches Schaffen.

Beide sind bis heute in verschiedenen musikalischen Projekten aktiv.

Das Projekt ist Teil der „Sehnsucht nach Freiheit“ – Förderung der Sächsischen Staatskanzlei.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.