„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz
Wer auf der Suche ist nach Beratung zur Kriegsdienstverweigerung, kann sich an Frau Maria Schiffels, Beauftragte für Friedens- und Versöhnungsarbeit der EVLKS in der Arbeitsstelle Gerechtigkeit Frieden Bewahrung der Schöpfung wenden
oder an die
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
Auf der Webseite der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens finden Sie auch allgemeine Informationen zum Thema Kriegsdienstverweigerung, wie die Handreichung „Finde deinen Weg“ zur Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung zu der Gewissensfrage:
https://www.evlks.de/handeln/weltverantwortung/kriegsdienstverweigerung-und-wehrdienst
