Hilfe und Beratung zur Kriegsdienstverweigerung

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ 
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz

Wer auf der Suche ist nach Beratung zur Kriegsdienstverweigerung, kann sich an Frau Maria Schiffels, Beauftragte für Friedens- und Versöhnungsarbeit der EVLKS in der Arbeitsstelle Gerechtigkeit Frieden Bewahrung der Schöpfung wenden

oder an die

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)

Auf der Webseite der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens finden Sie auch allgemeine Informationen zum Thema Kriegsdienstverweigerung, wie die Handreichung „Finde deinen Weg“ zur Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung zu der Gewissensfrage:

https://www.evlks.de/handeln/weltverantwortung/kriegsdienstverweigerung-und-wehrdienst